Was genau bedeutet das und was wissen wir über den Deutschen Mittelstand?
Die Struktur des Mittelstands
Zum Mittelstand zählen sämtliche Unternehmen in Deutschland, deren Jahresumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet. Gemäß dieser Definition kann man zusammenfassen:
Der Mittelstand…
- dominiert die Wirtschaftsstruktur in DEU: 3,71 Mio. mittelständische Unternehmen in Deutschland
- Er stellt damit 99,95 % aller Unternehmen in Deutschland
- ist klein: 86 % der mittelständischen Unternehmen weisen lediglich einen Jahresumsatz von bis zu 1 Mio. EUR auf. 81 % der KMU hat weniger als 5 Mitarbeiter. Weniger als 0,3 % der Mittelständler hat einen Jahresumsatz von über 50 Mio. EUR.
- ist dienstleistungsorientiert: 3/4 der Unternehmen findet sich in Dienstleistungsbranchen. Nur rund 7 % der KMU sind im Verarbeitenden Gewerbe tätig.
- Rund 3 Mio. KMU haben ihren Sitz in Westdeutschland (82 %), rund 685.000 in Ostdeutschland
(Quelle: BMWi Wirtschaftsmotor Mittelstand – Zahlen und Fakten zu den deutschen KMU:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Mittelstand/wirtschaftsmotor-mittelstand-zahlen-und-fakten-zu-den-deutschen-kmu.html )
Zu den letzten Entwicklungen im Mittelstand (MS) (Quelle: KFW Mittelstandspanel 2017)
- Noch nie war die Bedeutung des Mittelstandes als Arbeitgeber so bedeutend: Der gesamtwirtschaftliche Zuwachs an Erwerbstätigen in 2016 wurde durch ihn erzielt
- Die Dienstleistungsbranche (insb. die wissensintensive Dienstleistungsbranche) wird immer wichtiger für den MS: Sie schafft hohe Beschäftigung, hohe Investitionen und 3/4 des KMU Umsatzes
- Die Sektorale Verschiebung zur Dienstleistung reduziert jedoch den Gesamtproduktivitätsfortschritt im Mittelstand
- Zwar trägt das Auslandsgeschäft der KMU zum Wachstum Deutschlands bei, dennoch verliert die außer-europäische Präsenz der KMU an Gewicht – der Umsatzbeitrag aus dem Ausland schrumpft
- Dagegen profitieren KMU vom wirtschaftlichen Aufschwung in Europa – welches die KMU Europa Umsätze anhebt
- Investitionen bleiben bei deutschen KMU zurückhaltend
- Nur jedes 2. KMU investiert im verarbeitenden Gewerbe
- Das Investitionsvolumen nimmt dennoch durch den Ausbau von Kapazitäten zu – positive Nettoinvestitionen
- Vor allem große KMU nutzen das günstige Finanzierungsumfeld: Sie fragen am meisten Kredite an und erhöhen die Ticketgröße der Kredite
- Die Gesamtkreditnachfrage des MS wird dadurch erhöht
- Ungünstiger Finanzierungskonditionen und der Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit halten vor allem kleine KMU fern von Kreditverhandlungen
- 44% der KMU insgesamt möchten Schulden vermeiden!
- Dabei ist die Kreditversorgungslücke klein, eher die Eigenablehnungen der KMU nehmen zu
- Bankkredite werden etwas mehr zur Finanzierung genutzt
- Der Mittelstand finanziert sich jedoch zu einem stabilen Teil aus Eigenmitteln– die Eigenkapitalquote knackt den Rekord der 30%-Marke
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KMU werden als das Rückgrat der europäischen Wirtschaft angesehen. Vor diesem Hintergrund wurde das Förderprogramm COSME geschaffen – und damit eine Möglichkeit, um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken.
KMU werden bei der Erschließung von EU- und Nicht-EU-Märkten unterstützt.
Auch der Zugang zu Finanzmitteln durch Bürgschaften und Risikokapital werden erleichtert.
Eine weitre Neuerung ist der Einsatz digitaler Technologien bei den Berichtspflichten und einheitlicher Vorschriften für den gesamten Forschungs- und Innovationsbereich.
Damit soll die Nutzung von EU-Fördermitteln u.a. für KMU weiter vereinfacht werden.
Bei den oben genannten Themen agiert FID Berater und Unterstützer für KMU – an der Schnittstelle zwischen Politik und Wirtschaft.
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EFRE und ESF sind die zentralen Strukturfonds im Rahmen der EU Kohäsionspolitik.
EFRE ist der „Europäische Fonds für Regionale Entwicklung“.
Er verfügt über ein Budget von etwa 10.8 Mrd EUR in Deutschland. Der Hauptzweck des EFRE ist die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen EU Regionen und damit die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Europäischen Union.
Je nach struktureller Entwicklung wird in der EU zwischen „Weniger Entwickelten“, „Mehr Entwickelten“ und „Übergangsregionen“ unterschieden. 50% der zuschussfähigen Ausgaben des EFRE erfolgen in stärker entwickelte Regionen, 60% in Übergangsregionen und 85% in weniger entwickelte Regionen.
Die Investitionen aus dem EFRE werden – abhängig von der Regionenkategorie – auf vier Schlüsselprioritäten konzentriert:
- Innovation und Forschung
- digitale Agenda
- Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
- und CO 2-arme Wirtschaft.
Besonderes Gewicht legt der EFRE zudem auf die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die Förderprioritäten und Budgetaufteilung werden in Deutschland länderspezifisch angepasst.
Konkrete Themen der EFRE Förderung sind:
- Forschung und Entwicklung
- Innovation
- Verbesserung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- Verringerung der CO 2-Emissionen in allen Bereichen der Wirtschaft
- Anpassung an den Klimawandel
- Erhaltung und Schutz der Umwelt
- Förderung der Ressourceneffizienz
- Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr
- Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen
- Förderung der Beschäftigung
- Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
- Förderung der sozialen Inklusion
- Bekämpfung von Armut und Diskriminierung
- Investitionen in Aus- und Weiterbildung
- Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effektive öffentliche Verwaltung.
ESF (Europäischer Sozialfond) ist ein beschäftigungspolitisches Instrument.
Hiermit wird in die Menschen und deren soziale Integration in Europa mit einem Budget von etwa 7,5 Mrd EUR in Deutschland investiert.
Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung von Arbeitschancen durch Aus- und Weiterbildung soll jeder Bürger in Europa eine berufliche Perspektive erhalten – auch bei einem zweiten Anlauf.
Arbeitslose, Arbeitssuchende, SchülerInnen, ExistenzgründerInnen sowie KMU profitieren von den Maßnahmen des ESF.
Fast 10 Mio Menschen konnten in der Förderperiode 2007-2014 durch den ESF in Beschäftigung gebracht werden.
EFRE und ESF bleiben auch zukünftig die wichtigsten Instrumente der EU. Weitere Infos…
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Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen
Der Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in Schleswig Holstein ist bis zum 31.12.2022 befristet.
Hierbei werden Vorhaben in den Unternehmensphasen der Gründung, der Unternehmenserweiterung und der Nachfolgefinanzierung finanziert.
Dabei kann man zwischen zwei Arten der Beteiligungen wählen entweder der stillen oder offenen. Bei der stillen Beteiligung liegt der Förderbetrag zwischen 50.000 Euro und maximal 1 Million Euro, die Laufzeit beträgt hier 10 Jahre. Bei der offenen Beteiligung ist maximal 100.000 Euro als Minderheitsbeteiligung und bis zu 20 Prozent des vorhandenen Kapitals möglich. Die Laufzeit bei der offenen Beteiligung beträgt 7 Jahre.
Die antragstellenden Unternehmer dürfen maximal 249 Mitarbeiter beschäftigen. Hierbei sollte man die Kriterien der KMU-Klausel beachten, zusätzlich muss sich der Firmensitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens in Schleswig-Holstein befinden.
Das Beteiligungsentgelt richtet sich nach einer bonitätsabhängigen Vergütung, dieses setzt sich aus festen und gewinnabhängigen Faktoren zusammen.
Weiterlesen / Quelle: http://www.ib-sh.de/wirtschaft-technologie/eigenkapital-erhoehen/beteiligungsfonds-fuer-kmu/
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Förderprogramm HORIZONT 2020
Klein und mittelständische Unternehmen laut der KMU-Definition haben in der laufenden Förderperiode zum ersten Mal die Möglichkeit einzelbetriebliche Förderung für ihre Vorhaben über das EU-Forschungs-und Innovationsrahmenprogramm Horizont 2020 zu beantragen.
Mit der Ausweitung der Antragsteller für das genannte Programm sollen innovative und erfolgsversprechende KMU´s unterstützt werden. Für die innovativen Projekte gewährt die EU eine Fördersumme von bis zu 2,5 Millionen Euro.
Die Antragstellung erfolgt im Laufe der jeweiligen Ausschreibungsrunden in englischer Sprache und muss vor dem Projektvorhaben gestellt werden.
Bei der vergangenen Ausschreibungsrunde waren 4 innovative Projekte aus Niedersachen auserwählt, insgesamt wurden aus Deutschland 13 Projekte berücksichtigt.
Die vier erfolgreichen Unternehmen aus Niedersachsen sind das Erfinderzentrum Norddeutschland aus Hannover, Oko-tech aus Oldendorf, Naturstoff-Technik aus Osterholz Scharmbeck und Microganic aus Osnabrück.
Weiterlesen / Quelle: https://www.nbank.de/Blickpunkt/KMU-Instrument-Nov-2016.jsp
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Digital Bonus unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit
Der Digital Bonus ist ein Förderinstrument welches für klein und mittelständische Unternehmen bei der digitalen Umformung von Produkten, den Betriebsprozessen, der IT-Sicherheit sowie auch den Dienstleistungsprozessen gewährt wird.
Es handelt sich bei den Vorhaben zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen sowie den Standard der Sicherheit im Unternehmen zu erhöhen. Diese Fördermittel werden als Zuschuss in dem Bundesland Bayern vergeben. Der Zuschuss wird als Projektförderung von maximal 50.000 Euro gewährt.
Kleine Unternehmen erhalten eine maximale Förderung von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und bei mittleren Unternehmen beträgt der Maximale Satz 30 Prozent.
Es besteht die Möglichkeit den Digitalen Bonus mit der Digitalkredit der LfA Bayern zu kombinieren, dabei müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen.
Der Antragsteller muss seinen Firmensitz oder seine Betriebsstätte im Fördergebiet haben. Der Zuschuss muss vor dem Vorhabensbeginn beantragt werden sein.
Die geförderte Maßnahme muss innerhalb 18 Monate nach dem Erlass des Förderbescheides abgeschlossen sein. Der geförderte Mindestprojektwert muss mindestens 4.000 Euro betragen.
Weiterlesen / Quelle: http://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/
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Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung
Das Innovationsförderprogramm fördert innovative Projekte und zugleich steigert dieses Programm die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Unter innovativen Projekten wird die Entwicklung von Prozessen, Dienstleistungen und auch Produkten bezeichnet. Zusätzlich wird die experimentelle Entwicklung von Pilotanlagen gefördert.
Mit diesem Förderprogramm werden KMU´s der gewerblichen Wirtschaft sowie kooperierende Forschungseinrichtungen unterstützt.
Beim Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Dabei werden bei den kleinen Unternehmen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss. Der maximale Zuschuss beträgt hierbei 500.000 Euro.
Die kooperierenden Forschungseinrichtungen erhalten zwischen 80 und 100 Prozent, dabei beträgt der Zuschuss maximal 300.000 Euro. Die Fördermittel werden nach dem Erstattungsprinzip gewährt.
Die EFRE Mittel sind mit diesem Förderprogramm nicht kombinierbar. Voraussetzung um das Innovationsförderprogramm zu beantragen ist, dass die Betriebsstätte in Niedersachsen betrieben wird.
Zusätzlich muss sich dass innovative Projekt innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3) wiederfinden.
Weiterlesen / Quelle: http://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Nieders%C3%A4chsisches-Innovationsf%C3%B6rderprogramm-f%C3%BCr-Forschung-und-Entwicklung-in-Unternehmen/
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Startgeld für Gründer
Der ERP-Gründerkredit ist ein Kredit bis zu 100.000 Euro für KMU´s.
Diesen Kredit können Gründer und Freiberufler, die noch keine 5 Jahre am Markt sind in Anspruch nehmen. Die Antragsteller können die gewährten Mittel für Betriebsmittel, Unternehmensübernahmen, Unternehmensbeteiligungen und Investitionen nutzen.
Das Darlehen wird hauptsächlich für Existenzgründungen und Festigungsmaßnahmen beantragt.
Mindestens ein Antragsteller muss die Voraussetzungen einer natürlichen Person erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben erfolgsversprechend ist und die Antragssteller über fachliche und kaufmännische Qualifikationen verfügen.
Finanziert können beispielsweise der Kauf von Grundstücken und Gebäuden, Kauf von Anlagen oder auch der Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
Der Zinssatz orientiert sich an der aktuellen Entwicklung des Kapitalmarktes und ist für die gesamte Kreditlaufzeit fest. Die Modalitäten des ERP- Gründerkredits bieten tilgungsfreie Anlaufzeit zur Entlastung an.
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Die Haftungsfreistellung für die Hausbank beträgt bis zu 80 Prozent. Gründet man ein Unternehmen in einem Team kann jeder Gründer bis zu 100.000 Euro beantragen.
Weiterlesen / Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/Finanzierungsangebote/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
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Markterschliessungsprogramm der EU
Das Programm Markterschließung unterstützt KMU´s bei der Expansion im Ausland.
Hierbei werden beispielsweise die Markterkundungsreisen oder Informationsarrangements von dem zuständigen Bundesministerium gefördert.
Als KMU´s werden hier die Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und Sitz in Deutschland definiert.
Bei dem Markterschließungsprogramm werden Kosten von Geschäftsanbahnungsreisen zum Teil übernommen, der Eigenanteil für die KMU´s ist gestaffelt nach dem Jahresumsatz und der Mitarbeiteranzahl.
Bei einer Geschäftsanbahnungsreise können zwischen acht und zwölf Unternehmen teilnehmen. Hierbei können die KMU´s dem ausländischen Fachpublikum im Zielland ihre Dienstleistungen oder Produkte vorstellen.
Der Eigenanteil für die teilnehmenden Unternehmen für die Markterkundungsreisen entspricht der Staffelung der Geschäftsanbahnungsreisen, hierbei können 10 bis 20 deutsche Unternehmen teilnehmen. Bei Markterkundungsreisen erhalten die Unternehmen branchenspezifische und zielspezifische Schulungen.
Informationsveranstaltungen sind Tagesorganisationen an denen über die Zielländer und die Marktorientierung oder die Trends informiert wird. Die interessierenden Unternehmen können an den Informationsveranstaltungen kostenlos teilnehmen, sie müssen nur die Verpflegungskosten selbst tragen.
Zusätzlich umfasst das Markterschließungsprogramm die Einkäufer- und Informationsreisen, diese Reisen gehen in ein definiertes Land und sind für Entscheidungsträger und Einkäufer vorgesehen.
Die Reisen dauern drei bis fünf Tage, dabei erhalten die Teilnehmer die Gelegenheit ihre Leistungsangebote und Referenzprojekte kostenlos vorzustellen. Für diese Veranstaltung werden die Kosten von dem zuständigen Bundesministerium getragen.
Weiterlesen / Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/markterschliessungsprogramm/
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Das Programm ProFIT dient KMUs
Das Programm zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie (ProFIT) ist für klein oder mittelständische Unternehmen allein oder im Verbund mit Forschungseinrichtungen erstellt.
Wenn es sich nicht um ein KMU handelt, dann ist die Antragstellung nur im Verbund mit einer Forschungseinrichtung möglich. Wissenschaftliche Einrichtungen sind im Verbund mit mindestens einem Unternehmen erlaubt.
Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung bei technologischen Entwicklungen oder bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Berlin. ProFIT ist zum finanzieren von innovativen Ideen konzipiert.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen projektbezogene Entwicklungsausgaben, Ausgaben für Produktionsaufbau oder die damit verbundenen Markteinführungskosten.
Hierbei werden bis zu 80 Prozent der Projektausgaben durch zinsgünstige Darlehen finanziert.
Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 400.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen und deren Projektträger ausgeschüttet.
Das zinsgünstige Darlehen beträgt maximal eine Million Euro. Die Laufzeit wird je nach Vorhaben festgelegt und beträgt bis zu acht Jahre.
Die Darlehen werden durch Bürgschaften von den betreffenden Gesellschaften besichert in Einzelfällen ist eine Sonderregelung möglich.
Bei der Inanspruchnahme dieser Förderung muss der Projektvorschlag bei der Investitionsbank online eingereicht werden.
Im weiteren Schritt nach der Prüfung der Eignung können die Unterlagen für den Antrag bei der Investitionsbank abgegeben werden. Ein Förderausschuss entscheidet über den Förderantrag.
Weiterlesen / Quelle: http://www.ibb.de/wachsen/Pro-FIT.aspx
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Optimierung der betrieblichen Ressourcen
Die Fördermittel aus der Förderung „Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagement – Energieeffizienzprojekte“ ist auf kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen ausgerichtet, welche investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Energieproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft vorsehen.
Hierbei kann ein Unternehmen, welches unter die KMU-Definition fällt eine Investition in Gebäude oder Anlage zur Verringerung des Energieverbrauchs tätigen und wird mit einem Zuschuss unterstützt.
Das Förderprogramm bezuschusst auch die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent.
Die Zuschusshöhe für Energieeffizienzmaßnahmen liegt zwischen 25.000 Euro (EFRE- und Landesmittel) und 250.000 Euro (EFRE- Mittel zzgl. Landesmittel).
Zu den Förderausgaben gehören Bauausgaben inklusive der Baunebenkosten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Finanzierungskosten oder beispielsweise Grunderwerbskosten. Eine Kombination mit anderen EU-Mitteln ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Gutachtens von einem Sachverständigen, welcher beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gelistet wird.
Weiterlesen / Quelle: https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Umwelt/Optimierung-der-betrieblichen-Ressourcen-und-Energieeffizienz/index.jsp
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MikroSTarter Niedersachsen
Das Land Niedersachsen und die NBank unterstützt die Unternehmensnachfolge und Gründung besonders von den KMUs.
Durch die Unterstützung werden Arbeitsplätze gesichert und es entstehen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Die Bonität der Kleinstgründer wird bei der Kreditvergabe bei den Kreditinstituten erhöht. Der Vorteil bei der Förderung ist, dass keine bankübliche Besicherung notwendig ist.
Gefördert werden bei dem MikroSTaRTer Niedersachsen natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens in Niedersachsen anstreben oder eine Unternehmensnachfolge gedenken.
Auch bereits Unternehmen, die sich in den ersten fünf Jahren der Geschäftstätigkeit befinden, sind antragsberechtigt.
Der MikroSTaRTer fördert alle Ausgaben, die mit dem Gündungsvorhaben oder Erweiterung bzw. Unternehmenswachstum umfassen. Beispielsweise werden Betriebsmittel, Investitionen oder auch Aus- und Weiterbildungskosten gefördert.
Hierbei werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert, der Kreditbetrag liegt zwischen 5.000 Euro und maximal 25.000 Euro.
Die Kreditlaufzeit liegt zwischen zwei bis fünf Jahren. Gegenwärtig beträgt der Zinssatz nominal 4,2 % pro Jahr.
Die Kreditauszahlung erfolgt zu 100 %. Bei der Kreditgewährung ist keine Besicherung erforderlich, bei juristischen Personen übernehmen die Gesellschafter eine Bürgschaft.
Für die Inanspruchnahme des MikroSTaRTer Niedersachsen muss ein Nachweis über eine Erstberatung bei einer fachkundigen Stelle zur Gründung oder zu dem geplanten Vorhaben vor der Beantragung eingereicht werden.
Weiterlesen / Quelle: https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/MikroSTARTer-Niedersachsen/index-2.jsp
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Messeförderung für Gemeinschaftsstände
Die Messeförderung ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Freiberufler mit dem Sitz in Deutschland.
Gefördert wird die Messebeteiligung von ausgewählten Messen und dient den Antragsberechtigten zur Steigerung der Exportorientierung. Es werden Gemeinschaftsstände mit mindestens acht Unternehmen in Deutschland oder Ausland gefördert.
Bei Messebeteiligungen im Inland werden maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein KMU, maximal jedoch 7.500 Euro bei neugegründeten Unternehmen sogar bis zu 90 Prozent mit einem Maximalbetrag von 9.500 Euro gefördert.
Bei Beteiligung an einer Messe im Ausland werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für ein KMU mit Maximalbetrag von 5.000 Euro bzw. bei außereuropäischen Messen mit maximal 8.000 Euro bezuschusst.
Bei der Förderung handelt es um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der Messebeteiligung im Inland kann ein KMU oder Freiberufler insgesamt nur drei Mal unterstützt werden.
Bei einer Auslandsmesse ist die Messebeteiligung einmal pro Kalenderjahr eingegrenzt und kann für die Teilnahme an einer bestimmten Messe nur insgesamt drei Mal gewährt werden.
Bei der Beantragung die Liste der geförderten Veranstaltungen bzw. Messen mit Gemeinschaftsständen beachten.
Weiterlesen / Quelle: https://www.nbank.de/Unternehmen/Internationale-Gesch%C3%A4fte/Messef%C3%B6rderung-Gemeinschaftsst%C3%A4nde/index-2.jsp
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Beratungsförderung für KMU
Die Beratungsrichtlinie für kleine und mittlere Unternehmen, sowie Freiberufler integriert die alten Förderprogramme „Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zu einem Förderprogramm.
Dieses Programm ist grundsätzlich für bereits gegründete Unternehmen gedacht.
Beratungen vor der Gründung könnten hier bezuschusst werden, aber es wird in einem weiteren Förderprogramm die kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase bezuschusst.
Mit dieser Förderung werden junge Unternehmen, die nicht mehr als zwei Jahren am Markt bestehen oder Unternehmen deren Gründung drei Jahre her ist.
Auch Unternehmen, welche sich in Schwierigkeiten befinden werden in dieser Richtlinie angesprochen. Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstanddefinition entsprechen und ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben.
Die Förderung wird in zwei Schwerpunkte unterteilt. Einmal in die allgemeine Beratung, darunter versteht man alle Fragen zu wirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Unternehmensführung. Der zweite Schwerpunktansatz wären die Themen wie beispielsweise Frauen, Migranten, Fachkräftesicherung oder auch Umweltschutz im Unternehmen.
Der maximale Fördersatz des Zuschusses liegt bei 3.200 Euro, dieser richtet sich je nach Unternehmenslage, der Bemessungsgrundlage und der Region.
Weiterlesen / Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/
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Energieberatung im Mittelstand
Die Energieberatung im Mittelstand ist eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wobei die Energiesparpotentiale im eigenen Unternehmen identifiziert und Energieeinsparungen umgesetzt werden.
Der Energieberater soll bei der Beratung sinnvolle Energieeinsparrungen in Bereichen der Gebäude und Anlagen und beim Nutzverhalten des Unternehmens darlegen.
Dabei sollen die Energieberater die enthüllten Einsparpotentiale bis zur Inbetriebnahme von Energieeinsparmaßnahmen begleiten.
Infolgedessen wird ein großer Beitrag zum Klimaschutz beigetragen. Der Berater erstellt ein Energieaudit laut der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Bei dieser Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland antragsberechtigt.
Dabei dürfen sie nicht mehr als 250 Personen beschäftigen und der Jahresumsatz liegt unter 50 Millionen bzw. die Jahresbilanzsumme übersteigt nicht 43 Millionen Euro.
Von der Beantragung ausgeschlossen sind Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleich (nach § 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) zusteht oder die im laufenden oder vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach der §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.
Der Zuschuss für die Energieberatung liegt bei einem Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro bei 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Der Maximalbetrag wurde auf 8.000 Euro festgelegt.
Unter 10.000 Euro jährlicher Energiekosten beträgt die Zuwendung auch 80 Prozent, dabei ist jedoch der Maximalbetrag auf 1.200 Euro festgelegt.
Bei der Auswahl der Energieberater sollte man darauf achten, dass der Energieberater vom BAFA zugelassen wurde.
Weiterlesen / Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/
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Förderung von Energieberatungen im Mittelstand
Bei dem neuen Förderprogramm der BAFA „Energieberatungen im Mittelstand“ gibt es erstmals nicht nur Förderung für die qualifizierte Beratung, sondern auch Förderung für die fachmännische Hilfe bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Durch die Energieberatung sollen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Informationsdefizite abgebaut und Energiesparpotentiale im eigenen Unternehmen erkannt sowie Energieeinsparungen realisiert werden.
Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotentiale in Gebäuden und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen.
Neben der Energieberatung wird auch die Umsetzung der aufgedeckten Energieeinsparpotentiale begleitet bis hin zur Inbetriebnahme.
Es wird eine Energieeinsparung von 10-20% pro beratenes Unternehmen angestrebt.
Mit bis zu 8.000€ wird die Energieberatung und Umsetzungsbegleitung gefördert.
Weiterlesen: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/index.html
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Energieberatung für KMU
Durch eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Informationsdefizite abbauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen erkennen und Energieeinsparungen realisieren.
Durch die Energieberatung sollen wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufgezeigt werden.
Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Unternehmen erhalten 80% der förderfähigen Beratungskosten (Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro maximal 8.000 Euro und Unternehmen mit jährlichen Energiekosten unter 10.000 Euro maximal 800 Euro).
Quelle: Webseite Bafa
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Horizont 2020 der EU gestartet
Der Motor der europäischen Wirtschaft sind eindeutig die KMU: 21 Millionen kleine und mittelständische Unternehmen in der europäischen Union (das sind 99% aller Unternehmen der EU) schaffen zwei Drittel aller Arbeitsplätze und stehen damit für europaweites wirtschaftliches Wachstum, Innovation, Beschäftigung und soziale Integration.
KMU sind anpassungsstark, leistungsfähig und innovativ, daher wird die EU- Politik mit ihrer Wachstumsstrategie „Europa 2020“die KMU mit speziellen Förderprogrammen besonders weiter stärken. Zukünftig sollen mehr KMU an den EU-Förderprogrammen teilhaben als bislang.
So ist es zum Beispiel erstmalig im Rahmen von Horizont 2020 möglich, Einzelunternehmen zu fördern (Horizont 2020 umfasst 80 Milliarden EURO im Zeitraum 2014-2020, davon sollen 9 Milliarden EURO für kleine und Mittelständische Unternehmen bereitstehen):
Mit „KMU-Instrument“ wurde ein Programm für alle Arten hoch-innovativer KMU mit Wachstumspotenzial und internationaler Unternehmensstrategie geschaffen.
Im „3-Phasen-Modell“ sollen konkrete Ideen zur Marktreife entwickelt werden:
- Phase 1: Idee, Konzept, Machbarkeit
- Phase 2: Innovation, Umsetzung
- Phase 3: Vermarktung
Das Horizont 2020 KMU Instrument ist themenoffen:
- IKT (Informations- und Kommunikations-Technik): Innovative IKT–Konzepte, Produkte und Dienstleistungen mit disruptiven Auswirkungen auf existierende Märkte
- Bioökonomie: Entwicklung ressourceneffizienter, nachhaltiger Produktions- und Verarbeitungsverfahren entlang der gesamten Lebensmittelkette
- Biotechnologie: Entwicklung wettbewerbsfähiger und nachhaltiger biotechnologiebasierter Prozesse in forschungsintensiven KMU
- Gesellschaften: Innovative, nutzerfreundliche und personalisierte Dienste für die öffentliche Verwaltung und Verbesserung ihrer Interaktion mit Bürgern und Unternehmen
- NanoMatPro: Umsetzung von Forschungsergebnissen bis hin zu industrieller Verwertbarkeit und Vermarktungsreife (falls möglich sektorübergreifend)
- Weltraum: Unterstützung von zu allen Aspekten des Programms mit Schwerpunkt auf Anwendungen im Zusammenhang mit Galileo und Copernicus
- Gesundheit: Klinische Validierung potentieller in-vivo- und in-vitro-Biomarker zur Entwicklung neuer Diagnostika und verbesserter Entscheidungen in der Klinik
- Blue Growth: Beiträge der KMU zur Entwicklung der „Blue Growth Strategy“ für Ozeane, Meere und Küsten, vorzugsweise in den Bereichen der marinen Biotechnologie und Aquakultur
- Energie: Ressourcenschonende, kostengünstige Technologielösungen zur Reduktion des CO2-Ausstoß und Effizienzsteigerung des Energiesektors
- Verkehr: Produkte und Dienstleistungen für den Transportsektor unter besonderer Berücksichtigung schwächerer Akteure, Start-Ups und sich neu etablierender Hightech-KMUs
- Rohstoffe: Konzepte, Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle für alle Typen ökoinnovativer KMU
- Business Model Innovation: Neue Geschäftsmodelle und Organisationswandel in traditionellen und neuen Sektoren
- Sicherheit: Innovative Technologien zum Schutz gefährdeter städtischer „Targets“
Die Förderquote beträgt in der Regel 70% der erstattungsfähigen direkten Kosten und der 25%-Pauschale für indirekte Kosten.
Für 1 Euro erstattungsfähige Ausgaben erhält man so eine Förderung von bis zu 0,875 Euro.
Anträge können derzeit alle 3 Monate eingereicht werden, Ziel seitens der Fördermittelgeber ist eine zügige Förderentscheidung.
In Ausnahmefällen ist eine Förderung von 100 % zzgl. 25% Pauschale möglich.
Quellen: http://www.nks-kmu.de, http://www.dihk.de/presse/thema-der-woche
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